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TRBA 255, erschienen am 05.02.2021

Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst

Ziel der TRBA 255 ist es, über die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege) hinaus, spezielle Maßnahmen für den Fall einer Epidemie oder Pandemie festzulegen. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Personen bei einer Pandemie/Epidemie untersuchen, behandeln, pflegen oder in sonstiger Weise versorgen.

  • In Kapitel 3.1, Absatz 1 wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren hat.
  • Im Kapitel 7.4.4 sind Hinweise zur Tragedauer und zu Alternativen zu einmalverwendbaren FFP-Halbmasken aufgeführt. Auch wird auf die Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verwiesen.
  • Weiterhin sind Beispiele von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen (u. a. in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, beim Patiententransport und in Arztpraxen) enthalten.




Neuerungen der Technische Regel TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Nadelstichverletzungen: Infektionsrisiko durch Patientenblut

Unter Nadelstichverletzungen versteht man Schnitte oder Stiche an benutzten medizinischen Arbeitsgeräten, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von Patienten verunreinigt sein können. Jede dieser Verletzungen birgt das Risiko einer Infektion. Ca. 500.000 dieser Unfälle geschehen jährlich allein in deutschen Kliniken.                    Richtlinien für den Arbeitgeber:                                                                             

– Schutz vor Nadelstichverletzungen ist Pflicht!

– Der Einsatz von Sicheren Instrumenten ist Pflicht.

Die jetzt gültige Fassung der TRBA 250 verschärft die bisherige Formulierung, (konventionelle Instrumente) „sollen ersetzt werden“ zu einem klaren „sind zu ersetzen“. Verpflichtend schreibt die TRBA 250 den Einsatz von Sicheren Instrumenten in folgenden Arbeitsbereichen vor:

Behandlung und Versorgung von Patienten der Infekt-Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher Behandlung fremdgefährdender Patienten, Rettungsdienst und Notfallaufnahme.

Grundsätzlich sind Sichere Instrumente bei allen Tätigkeiten einzusetzen, bei denen „Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können“. Explizit nennt die TRBA 250 in diesem Kontext Blutentnahmen und sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten.

Neu aufgenommen wurde folgende Anforderung: "Beim Umgang mit spitzen und scharfen Instrumenten müssen Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mit dem Ziel gestaltet werden, dass ein ungestörtes, unterbrechungsfreies und konzentriertes Arbeiten möglich ist."

Neu ist auch die Ausführlichkeit zur Dokumentation. So hat der Arbeitgeber ein innerbetriebliches Verfahren zur lückenlosen Erfassung von Unfällen zu etablieren. Insbesondere sind alle Nadelstichverletzungen und sonstigen Haut- oder Schleimhautkontakte zu potenziell infektiösem Material zu dokumentieren („Erfassungs - und Analysebogen Nadelstichverletzung“) und der vom Arbeitgeber benannten Stelle zu melden . 

Das bedeutet, dass eine bloße Dokumentation (Verbandbuch) nicht genügt! 



Mutterschutzgesetz kommt 2018

Das neue Mutterschutzgesetz wird in großen Teilen erst zum 01.01.2018 in Kraft treten. Von den Regelungen sind mehr Mütter betroffen, auch wird der Arbeitsschutz für sie verstärkt. Und zukünftig gilt es, statt eines Beschäftigungsverbots die Arbeitsplätze gemäß der neu zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung umzugestalten. Dafür gibt es mehr Möglichkeiten, die Arbeitnehmerinnen flexibel zu beschäftigen. Die wesentlichen Neuerungen des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes“ werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Bereits vorher, nämlich mit der Verkündigung des Gesetzes, gelten die Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderungen sowie der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Die verlängerte Schutzfrist von Müttern mit Kindern mit Behinderungen beträgt zwölf Wochen, gerechnet von der Geburt an. Neu eingeführt wird der Kündigungsschutz für Mütter, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten.          

weitere Informationen finden Sie hier:    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762


neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten....

Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (Artikel 1 Änderung der Arbeitsstättenverordnung) wurde im Bundesgesetzblatt (Teil 1 Nr. 56 Seite 2681) veröffentlicht. Die Verordnung ist am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten.

 

Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden in die neue Verordnung integriert; die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten.

 

folgende Punkte wurden u.a. angepasst:

  • - Telearbeitsplätze
  • - Arbeitsschutz-Unterweisung
  • - Umgang mit psychischen Belastungen
  • - Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen

www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/kabinett-beschliesst-arbeitsstaettenverordnung



GHS, das weltweit einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen, wurde von den Vereinten Nationen entwickelt, um weltweit ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schaffen und gleichzeitig den Welthandel zu vereinfachen. Es ist im Januar 2009 in der EU mit der CLP-Verordnung in Kraft getreten. Seit dem 1.Juni 2015 gilt nur noch die CLP-Verordnung, d.h. die Stoff- (RL 67/548/EWG) und Zubereitungsrichtlinie (RL 1999/45/EG) sind seit diesem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt. Die Abverkaufsfrist für Gebinde mit der alten Kennzeichnung endete am 1.6.2017, d.h. in den Märkten dürfen nur noch Gebinde mit der neuen Kennzeichnung verkauft werden.




Die neue Gefahrstoffverordnung 2015

Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Maßgaben des Bundesrates zur Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung zugestimmt: Am 6. Februar 2015 ist die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S 49). Artikel 2 ändert die Gefahrstoffverordnung.

Die neue Verordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.

 

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind dabei solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.

 

Im Zuge der  Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und der Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde z. B. auch geregelt: Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung. Damit soll eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht werden. Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung.

 


 

 

Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015

Die "Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Mit Artikel 1 dieser Verordnung wird die Betriebssicherheitsverordnung neu gefasst (BetrSichV 2015). Artikel 2 ändert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere im Hinblick auf die Neuordnung des betrieblichen Explosionsschutzes. Gleichzeitig tritt die bisherige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2002) außer Kraft.

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/Anlagen-und-Betriebssicherheit.html

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