Fragen kostet nichts....


Unternehmerschulungen in Kooperation mit Dr. Arvid Schäfer Betriebsmedizin.....und mehr

Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) . Eine Möglichkeit für Unternehmer, die sich selbst verstärkt im Arbeitsschutz engagieren wollen ...  

Können Sie beim Unfall einer Ihrer Mitarbeiter lückenlos nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nachgekommen sind? Stellt sich heraus, dass hier fahrlässig gehandelt wurde, wird die Berufsgenossenschaft für den eingetretenen Schaden Regress von Ihnen verlangen. Außerdem müssen Sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Sie tragen die Verantwortung für die Gesundheit & Arbeitssicherheit Ihre Mitarbeiter.

Als Unternehmensleitung sind Sie verpflichtet, mit Maßnahmen zum Arbeitsschutz die Gesundheit & Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Zu Ihren Pflichtaufgaben im Sinne des Arbeitsschutzes zählen, Gefährdungen und Belastungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen, erforderliche Arbeitsschutz-Maßnahmen umzusetzen sowie jene Wirksamkeit zu kontrollieren.

Regelbetreuung vs. alternatives Betreuungsmodell im Arbeitsschutz

Für Betriebe mit max. 50 Mitarbeitern gibt es zwei verschiedene Wege (siehe DGUV Vorschrift 2), diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Ein Weg ist die Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) sowie einen Betriebsarzt; der andere Weg ist das alternative, bedarfsorientierte Betreuungsmodell, bei dem der Unternehmer sich selbst in der Arbeitssicherheit weiterbildet.

In Schulungen (6 Lehreinheiten à 45 Minuten) wird der Unternehmer im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet Anschließend nimmt er an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil.

Für welche Branchen wird diese Betreuungsform angeboten?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Friseurbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Tiermedizin, Therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung & Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Die BGW kooperiert bei dieser Betreuungsform mit Dach- und Standesorganisationen (Innungen, Kammern und so weiter) und Dienstleistungsunternehmen im Arbeitsschutz.


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