Fragen kostet nichts....

Brände im privaten und gewerblichen Bereich verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe und fordern leider auch Hunderte Tote und tausende Verletzte.

Ein Brand bedeutet höchste Gefahr! Dabei sind nicht nur Sachwerte wie Maschinen, Anlagen und Produktionsgüter betroffen, in der Folge kommen oft Arbeitsausfälle und Umsatzeinbußen auf Ihr Unternehmen zu.

Besonders kritisch wird es aber, sobald Menschen zu Schaden kommen.

Im Ernstfall kommt es auf jedes einzelne Glied in der Brandschutzkette und Notfallorganisation an.

Denn: Vorbeugender, sachgerecht implementierter und organisierter Brandschutz schützt Menschen und Vermögenswerte. Dazu zählen Maßnahmen, die der Entstehung von Bränden oder deren Ausbreitung durch Feuer und Rauch vorbeugen sowie im Brandfall die Rettungsmaßnahmen oder Löscharbeiten unterstützen.

In der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutz, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter vorhanden sind. Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben an.

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten hat gegenüber der Bestellung eines internen Brandschutzbeauftragten diverse Vorteile. Beispielsweise entstehen den Unternehmen und Betrieben keine Aufwendungen für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen des Brandschutzbeauftragten. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass die einzelnen Organisationen eine zuverlässige Kostenkontrolle und somit Kostensicherheit haben.

 

                                        Grundlage Brandschutzordnung DIN 14096

 

Grundsätzlich sind alle Betriebe, Ämter und Dienststellen durch rechtliche Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht oder speziellen Bauvorschriften verpflichtet, eine Brandschutzordnung zu erstellen.

Als Vorgabe hinsichtlich des Aufbaus, der grundsätzlichen Inhalte und der Gestaltung ist die  DIN 14096 anzuwenden. Hier sind die erforderlichen Inhalte der Teile A-B-C klar definiert.


Brandschutzorganisation

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes.

Der jeweilige Betriebsleiter trägt die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe.

Bei der Organisation und Umsetzung des Brandschutzes kann sich der Betriebsleiter unterstützen lassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation und Ausbildung können als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter wesentliche Brandschutzaufgaben übertragen bekommen und dem Betriebsleiter in beratender Funktion zur Verfügung stehen.

  •   Ich erstelle Ihnen gerne eine auf ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzordnung.
  •  ·Ich berate Sie gerne zum organisatorischen Brandschutz und unterweise ihre Mitarbeiter.
  •  ·Ich überprüfe für Sie in einer Sicherheitsbegehung ihren organisatorischen und technischen Brandschutz und      zeige Ihnen Möglichkeiten zur Verbesserung auf.
  • · Ich begehe ihr Unternehmen, erstelle eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR A2.2. und berate Sie zu              Verbesserungen und Investitionen zum Thema Brandschutz 

  

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